• Kinderhaus Bockenheim

    Adresse: Fritzlarer Straße 24-26 – 60487 Frankfurt
    Ansprechpartner: Silke Neckel, Celina Gröschner
    Telefon: 069 / 70 79 86 70
    Telefax: 069 / 77 01 16 59
    E-Mail: Kinderhaus-Bockenheim@bvz-frankfurt.de
    Homepage: www.bvz-frankfurt.de
    Einrichtungsart: Krippe, Kindergarten, Hort
    Einrichtungsträger: BVZ
    Einzugsgebiet: Bevorzugt Einzugsgebiet der Francke – Schule

    Kapazität/Platzangebot:
    10 Krabbel-, 20 Kindergarten-, 22 Hort-Kinder
    Altersgruppe: 10 Monate – Ende der Grundschulzeit

    Betreuungs-/Öffnungszeiten:
    Krippe und Kindergarten: 7:30 – 17:00 Uhr
    Hort: 11:30 – 17:00 Uhr, während der Ferientage 07:30 – 17:00 Uhr,
    Geschlossen: 25 Tage im Jahr: davon 3 Wochen i. d. Sommerfeien, zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie mehrere Einzeltage

    Anmeldung: Über www.kindernetfrankfurt.de
    Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung

  • Angebote/Leistungen:

    • Haus mit Außengelände: Sandspielbereich, kleiner Bolzplatz, sowie Klettergerüst
    • Zwei Bewegungsräume und eine Kinderwerkstatt
    • Frühstück für Krippe, Kindergarten und im Hort während der Ferien, Snacks und warmes Mittagessen. Wir haben eine Köchin im Haus, die täglich frisch für uns kocht.
    • Wir unterstützen die Kinder, sich zu sozialen und eigenverantwortlichen Personen zu entwickeln
    • Angebote aus den Bereichen Spiel, Kreativität, Werken, Bewegung;
    • Wechselnde Projekte und Ausflüge
    • Freispielzeiten
    • Hausaufgabenbetreuung
    • Kinderkonferenzen
    • Feste (Sommer- und Winterfest)
    • jährlich stattfindende Kinderfreizeit für Kindergarten- und Hortgruppe
    • Elternarbeit: Elternabende, Elterngespräche und kontinuierlicher Austausch
    • Wir nutzen Supervision und Qualitätsmanagement
  • Betreuungskosten:

    Der Betreuungsbeitrag richtet sich nach der städtischen Entgeltregelung. Darüber hinaus erheben wir derzeit 85,00 € Kosten für Verpflegung und monatliche Ausflugspauschalen, derzeit für 7,- € im Kindergarten und 10,00 € im Hort

  • Kostenübernahme:

    Ein Antrag auf Kostenübernahme kann beim zuständigen Sozialrathaus gestellt werden.